Willkommen im AI-Hub der Westfalen AG
KI-Assistenten, Lernpfade, Ideen und Wissen an einem Ort – dein Startpunkt, um KI bei Westfalen sicher und wirkungsvoll einzusetzen.
Womit möchtest du starten?
Häufige Fragen zur KI-Nutzung
Der verantwortungsvolle Umgang mit Künstlicher Intelligenz ist bei der Westfalen Gruppe im KI-Kodex und in der IT-Sicherheitsrichtlinie „Künstliche Intelligenz“ geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier für dich zusammengefasst.
Welche KI-Tools darf ich bei Westfalen nutzen?
Erlaubt sind ausschließlich die von der IT bereitgestellten KI-Plattformen sowie Anbieter, deren Lizenzen von der Community of Practice (CoP) geprüft und freigegeben wurden. Eigenständige Registrierungen oder der private Erwerb von KI-Lizenzen für den Westfalen-Kontext sind nicht gestattet. Neue Tools und Erweiterungen sind willkommen — bitte vorab der CoP vorschlagen.
Darf ich vertrauliche oder personenbezogene Daten eingeben?
Vertrauliche oder personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur in den von der IT bereitgestellten KI-Plattformen verarbeitet werden. In öffentlichen KI-Diensten im Internet ist die Eingabe personenbezogener und sensibler Informationen untersagt. Die geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen sind dabei stets einzuhalten.
Wer ist für KI-generierte Inhalte verantwortlich?
Die Verantwortung liegt immer bei der nutzenden Person. Texte aus generativer KI können intern und extern verwendet werden, müssen vorher aber vom Autor auf Validität geprüft werden. Der Schutz vertraulicher Informationen ist durchgängig sicherzustellen.
Muss ich KI-generierte Medien kennzeichnen?
Ja. Vollständig und ohne manuelle Eingriffe von generativer KI erzeugte Medieninhalte (Bild, Ton, Video) sind jederzeit als solche zu kennzeichnen. Medien lebender Personen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung verwendet werden; herabwürdigende oder diskriminierende Inhalte sind verboten.
Darf ich KI beim Programmieren einsetzen?
Im Rahmen freigegebener Westfalen-Lösungen ist der Einsatz von KI-Generatoren zur Code-Entwicklung ausdrücklich erwünscht. Die entwickelnde Person muss dabei sicherstellen, dass der erzeugte Code ethischen und rechtlichen Standards entspricht und insbesondere kein datenbasierter Software-Bias (Diskriminierung von Anwendern) entsteht.
Muss kenntlich sein, wenn ich mit einer KI kommuniziere?
Ja. Setzt die Westfalen Gruppe generative KI in der Kommunikation mit Mitarbeitenden oder Kund*innen ein (z. B. in Form von Bots), wird dies stets explizit kenntlich gemacht. Auf ausdrücklichen Wunsch bieten wir immer persönliche Ansprechpartner*innen als Alternative an.
Welche Grundsätze gelten für den KI-Einsatz bei Westfalen?
KI ist ein Werkzeug zur Unterstützung — Entscheidungen werden von Menschen getroffen, ethische Prinzipien sind maßgebend. Wir vermeiden Diskriminierung und Voreingenommenheit, gehen verantwortungsvoll mit Daten um und teilen Wissen und Best Practices. Getreu dem Motto: Zusammen (mit KI) sind wir unschlagbar.
Was passiert bei Verstößen gegen die Richtlinie?
Bei Verstößen können Sanktionen bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen verhängt werden. Mitarbeitende sind angehalten, Verstöße zu melden — wir übernehmen gemeinsam Verantwortung. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich; diese müssen begründet, dokumentiert und genehmigt werden.

“AI Won’t Replace Humans — But Humans With AI Will Replace Humans Without AI”